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BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 127.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Unterscheidung zwischen echten Erwerbsvorgängen und bloßen Verleihung oder Zuweisung von volkseigenen Grundstücken bei einer Anwendung der Stichtagsregelung - Rückübertragung von ...
Verfahrensgang
- VG Gera, 03.02.1997 - 3 K 735/96
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 127.97
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 125.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 127.97
Der Hinweis der Beschwerde, ein solches Ergebnis stelle "eine Verletzung von Art. 14 GG dar", führt schon deshalb nicht auf eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil die Vorschriften des Vermögensgesetzes über die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten ihre Grundlage im Rechts- und Sozialstaatsprinzip haben und damit nicht in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallen (vgl. BVerfGE 84, 90 ). - BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 127.97
Da § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG den Restitutionsausschluß - wie der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. z.B. BVerwGE 94, 279 [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]) - bereits an den redlichen Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts knüpft, kommt es nicht darauf an, ob der nachfolgende, das Grundstück betreffende "Komplettierungskauf" zum rechtswirksamen Erwerb des Eigentums an dem Grundstück geführt hat. - BVerwG, 30.04.1997 - 7 B 27.97
Offene Vermögensfragen - Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den redlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 127.97
Auch diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. April 1997 - BVerwG 7 B 27.97 - m.w.N.).